- 0208/412487-0
- 0208/412487-70
- info(at)asb-oberhausen.de

Erste Hilfe in UnternehmenDie Ausbildung für betriebliche Ersthelfer*innen
Gemäß §26 der BG-Vorschrift A1 hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Informationen für Betriebe
Durch die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Grundseminar beim ASB kann sich ein Arbeitnehmer zum Ersthelfer ausbilden lassen. Eine eintägige Erste-Hilfe-Fortbildung muss in einem Zeitabstand von 2 Jahren erfolgen.
Ersthelfer dürfen nur von einer von den Berufsgenossenschaften für die Ausbildung ermächtigten Stelle ausgebildet werden. Der ASB Oberhausen/Duisburg ist als ermächtigte Stelle registriert.
Die Teilnahmegebühren für Personen, die als Ersthelfer in Unternehmen eingesetzt werden sollen, rechnet der ASB direkt mit de jeweils zuständigen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) des Unternehmens ab.
Ansprechpartner*in
- 0208/412487-0
- 0208/412487-70
- info(at)asb-oberhausen.de

Erste-Hilfe-Grundlehrgang
Die Grundausbildung für betrieblicher Ersthelfer*innen.

Erste-Hilfe-Fortbildung
Zur Auffrischung nach zwei Jahren.

Zusatzangebot: Inhouse-Schulungen
Zusätzlich zu den in diesem Programm aufgelisteten Kursen führen wir auch Lehrgänge speziell für eine ganze Gruppe in Einrichtungen und Unternehmen durch.
Dabei haben Sie die Wahl: Entweder Sie nutzen unsere Schulungsräume oder wir kommen für eine Inhouse-Schulung zu Ihnen.