Ausbildung zum/r Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in

Verpflichtung gemäß §10 ArbSchG, ASR A2.2

Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) und der Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.2) hat der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übung als Brandschutzhelfer*in zu benennen. 

Ausbildung direkt vor Ort oder beim ASB

Der ASB bietet Ihnen die Ausbildung als Brandschutz- und Evakuierungshelfer*in kombiniert als ca. 4-stündiges Seminar speziell für eine ganze Gruppe entweder in Ihrer/m Einrichtungen / Unternehmen oder in einem unserer Schulungsräume an.

Pro Seminar können bis zu 15 Personen teilnehmen. Die Schulung kann so gezielt auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter ausgerichtet werden.

Inhalt der Ausbildung

Zum Ausbildungsinhalt gehören neben den Grundzügen des vorbeugenden Brandschutzes Kenntnisse über die betriebliche Brandschutzorganisation, Verhalten im Brandfall, die Erläuterung der Aufgaben der/s Räumungshelfer*s*in inklusive Planung einer Räumungsübung sowie die Erklärung der Hilfsmittel zur Gebäuderäumung.

Auch eine realitätsnahe Übung mit Feuerlöschern gehört verpflichtend zur Ausbildung dazu. Dabei werden auch die Handhabung, Funktion sowie die Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen gezeigt.     

Anzahl von Brandschutzhelfern*innen in Unternehmen

Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern*innen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist gem. DGUV Information 205-023 bei normaler Brandgefährdung in der Regel ausreichend.

Wiederholung der Ausbildung

Gemäß DGUV Information 205-023 soll die Ausbildung zur/m Brandschutzhelfer*in in Abständen von 3 bis 5 Jahren wiederholt werden. Bei wesentlichen Änderungen im Unternehmen (z.B. Fluktuation von Mitarbeitern) ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich.

Kosten des Seminars

Für die Ausbildung zur/m Brandschutz- & Evakuierungshelfer*in berechnen wir pro Person 98,00 €.

Bei firmenexklusiven Kursen bieten wir Ihnen gerne auch einen Pauschalpreis an.

Die Kosten werden nicht von den Unfallversicherungsträgern übernommen.

 

Ansprechpartner*in

Geschäftsstelle Im Lipperfeld

Geschäftsstelle Oberhausen
Im Lipperfeld 6
46047 Oberhausen

0208/412487-0
0208/412487-70
info(at)asb-oberhausen.de

Aus- und Fortbildung in Oberhausen/Duisburg

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(0208) 412 487 - 11
ausbildung(at)asb-oberhausen.de

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