| Ersthelfer in Unternehmen |
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Gemäß §26 der BG-Vorschrift A1 hat jeder Unternehmer dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung ausreichend Ersthelfer zur Verfügung stehen. Durch die Teilnahme an einem 2tägigen Erste-Hilfe-Seminar beim ASB kann sich ein Arbeitnehmer zum Ersthelfer ausbilden lassen. Eine eintägige Fortbildung, das Erste-Hilfe-Trainig, muss in einem Zeitabstand von von 2 Jahren erfolgen. Ersthelfer dürfen nur von einer von den Berufsgenossenschaften für die Ausbildung ermächtigten Stelle ausgebildet werden. Der ASB Oberhausen/Duisburg ist als ermächtigte Stelle registriert. Die Teilnahmegebühren für Personen, die als Ersthelfer in Unternehmen eingesetzt werden sollen, rechnet der ASB direkt mit de jeweils zuständigen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse) des Unternehmens ab. Seminartermine und weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten: |



Ersthelfer in Unternehmen